Mietkaution, Anzahlung für Möbel oder Vorauszahlung für eine nicht erbrachte Dienstleistung: Das sind typische Beträge, wegen derer Privatpersonen oft keinen Streit anfangen und einfach darauf verzichten. Zu Unrecht: Der Rückzahlungsanspruch ist eine gewöhnliche, übertragbare Geldforderung. Er kann wie jede andere Forderung eingezogen werden, auch gegenüber einem Unternehmen.
Wann steht Ihnen die Rückzahlung zu?
- Mietkaution: nach Ende des Vertrags, abzüglich belegter Schäden. Schweigen des Vermieters ist kein Abzug.
- Anzahlung: Wird der Vertrag nicht erfüllt, ist die Anzahlung zurückzuzahlen. Sie ist kein Angeld, das verfällt, wenn Sie zurücktreten.
- Vorauszahlung für eine nicht oder mangelhaft erbrachte Dienstleistung: Je nach Umständen ist sie ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Wichtige Unterscheidung: Eine Anzahlung wird fast immer zurückgezahlt; ein Angeld unterliegt anderen Regeln und kann verfallen. Prüfen Sie, welcher Begriff im Vertrag oder auf der Quittung verwendet wird.
Schritt für Schritt
- Sammeln Sie Belege: Vertrag, Überweisungsbestätigung, Schriftverkehr und Fotos (bei einer Kaution zum Zustand der Wohnung).
- Senden Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Frist. Bei einem Unternehmen wirkt sie besonders gut, weil die Aussicht auf einen Rechtsstreit seine wirtschaftliche Kalkulation verändert.
- Bleibt eine Reaktion aus, können Sie vor Gericht gehen; bei dokumentierten Forderungen eignet sich oft das E-Gericht. Ein zugelassener Bevollmächtigter, ein Rechtsberater oder ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl, reicht die Klage ein und vertritt Sie.
Ab dem Tag, an dem die Rückzahlung fällig wurde, können Sie gesetzliche Verzugszinsen berechnen. Als Privatperson stehen Ihnen weder die höheren Verzugszinsen bei Handelsgeschäften noch die Pauschale von 40 EUR zu. Ein seriöses Inkassounternehmen sollte Ihnen diese Ansprüche auch nicht versprechen.
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Dieses Informationsmaterial (Stand lipiec 2026) stellt keine Rechtsberatung dar. Eine Einschätzung Ihres konkreten Falls erstellen wir nach Ihrer Meldung.
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