PozwijGo · Finanzierung von Gerichtskosten
PozwijGo kann Verfahrenskosten übernehmen
Fehlendes Geld für die Klagegebühr, einen Sachverständigen oder den Gerichtsvollzieher muss Sie nicht davon abhalten, Ihren Anspruch geltend zu machen. PozwijGo ist unser Modell: Nach erfolgreicher Prüfung des Falls finanzieren wir diese Kosten im Voraus und rechnen mit dem eingetriebenen Betrag ab.
- 01Wir prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Falls
Kostenlos prüfen wir, ob es eine Grundlage für Ihren Anspruch gibt, wie hoch sein geschätzter Wert ist und wie lange das Verfahren dauern könnte.
- 02Wir finanzieren die Kosten
Nach erfolgreicher Prüfung übernehmen wir aus unserem Budget die Klagegebühr, Gerichtsgebühren, Vorschüsse für Sachverständige und Gerichtsvollzieherkosten.
- 03Sie zahlen erst nach dem Einzug
Wir rechnen mit dem eingetriebenen Betrag ab. Wird der Fall erfolglos beendet, müssen Sie uns die entstandenen Kosten nicht erstatten.
- Klagegebühr und Gerichtsgebühren
- Vorschüsse für Gerichtssachverständige
- Gebühren, Kanzleikosten und beglaubigte Übersetzungen
- Vorschuss für den Gerichtsvollzieher im Vollstreckungsverfahren
Klagegebühr: 5 % des Streitwerts bei Ansprüchen über 20 000 PLN; beim elektronischen Gericht/EPU 1,25 %, höchstens 200 000 PLN.
- Bei einer Niederlage müssen Sie uns unsere Kosten nicht erstatten.
- Abrechnung nach dem Forderungseinzug
- Schriftlicher PozwijGo-Vertrag, volle Transparenz
- Das Gericht verpflichtet die unterlegene Partei zur Erstattung der Kosten.
Ausnahme: Sie können zur Zahlung der vom Gericht zugesprochenen Kosten der Gegenseite verpflichtet sein. Fragen Sie uns vor Ihrer Entscheidung nach den Einzelheiten.
PozwijGo steht nach erfolgreicher Prüfung für ausgewählte Schadensersatz- und Forderungsfälle zur Verfügung. Die Vertragsbedingungen werden individuell festgelegt.
Welche Fälle PozwijGo abdeckt
PozwijGo finanziert Fälle, die wir bis zur Gerichtsphase betreuen: Forderungseinzug (Unternehmensrechnungen und Forderungen von Privatpersonen, z. B. Darlehen, Miete, Verkäufe) sowie Sachschadenersatz. Bei Personenschäden sind wir außergerichtlich tätig (Verhandlungen mit dem Versicherer, ohne von uns vorausgelegte Gerichtskosten). Jeder Fall muss positiv geprüft werden.
Bei einem Personenschaden rufen Sie an: +48 720 13 14 15. Wir klären den geeigneten Kontaktweg. Verwenden Sie für diesen Fall nicht das Inkassoformular und senden Sie keine Gesundheitsdaten oder medizinischen Unterlagen über das allgemeine Formular oder per E-Mail.
Preise, Bedingungen und Ablauf der Finanzierung finden Sie auf der Produktseite.
Vollständiges Angebot auf PozwijGo.plPozwijGo in einfacher Sprache
Wir legen die vereinbarten Kosten aus. Sie zahlen nach dem Forderungseinzug.
Zuerst prüfen wir Ihren Fall kostenlos. Dann legen wir Ihnen die Bedingungen schriftlich vor. Sie müssen zu Beginn kein Geld vorstrecken.
Welche Fälle
PozwijGo unterstützt beim Einzug von Schulden und bei Schadenersatz für beschädigte Sachen. Betrifft der Schaden die Gesundheit, sprechen wir mit dem Versicherer, bevor der Fall vor Gericht kommt. Wir prüfen jeden Fall zuerst.
So funktioniert es
Zuerst prüfen wir Ihren Fall kostenlos. Wir schauen, ob es eine Anspruchsgrundlage gibt, wie viel Geld Sie zurückerhalten könnten und wie lange es dauern kann. Danach sagen wir Ihnen, ob PozwijGo zu Ihrem Fall passt. Nicht jeder Fall ist geeignet.
Ist Ihr Fall geeignet, übernehmen wir die Gerichtskosten: die Klagegebühr, Vorschüsse für Sachverständige und Gerichtsvollzieherkosten. Sie müssen dafür kein Geld vorstrecken.
Wir rechnen erst mit dem eingezogenen Betrag ab. Sie erhalten die Bedingungen schriftlich, bevor Sie etwas unterschreiben. Verlieren wir den Fall, müssen Sie uns unsere Kosten nicht erstatten. Das Gericht kann Sie jedoch zur Übernahme der Kosten der Gegenseite verpflichten. Darüber informieren wir Sie ebenfalls im Voraus.
Preise und ausführliche Bedingungen finden Sie auf PozwijGo.pl.
Wenn es um Ihre Gesundheit geht
Bei gesundheitlichen Schäden rufen Sie an: +48 720 13 14 15. Wir sagen Ihnen, wie Sie uns zu diesem Fall kontaktieren können. Verwenden Sie nicht das Formular zur Forderungseinziehung. Senden Sie keine Gesundheitsdaten oder medizinischen Unterlagen über das allgemeine Formular oder per E-Mail.